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Unterstützung für finanzschwache Teilnehmer*innen bei der LJEM!

Im Rahmen des Projektes Förderung des Kinder- und Jugendschachs in Schleswig-Holstein ist es uns als SJSH in diesem Jahr möglich, die Teilnahme an der LJEM 2023 mit einem dreistelligen Betrag pro bedürftigen Teilnehmenden zu fördern.
Einzige Voraussetzung ist, dass die Teilnahme der*s Jugendlichen an der LJEM ohne einen finanziellen Zuschuss nicht oder nur unter äußerst schwierigen Umständen möglich ist.
Zur Beantragung des Zuschusses bitte eine formlose E-Mail an Julian Schwarzat (julian.schwarzat@sjsh.de) senden.

Bitte schildert die Situation der betroffenen Person detailliert. Da es sich um eine öffentliche Förderung handelt, sind gegebenenfalls im nächsten Schritt weitere Bescheinigungen oder Dokumente notwendig. Diese sind aber kein ausschließliches Kriterium für die Vergabe.

Wir möchten ausdrücklich jede Person ermutigen einen Antrag zu stellen, die sich nicht in der Lage sieht den Teilnehmerbeitrag aus eigener Kraft zu stemmen.

Antragsfrist: Freitag, 17. März 2023
Zu spät gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!