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| LJEM, Öffentlichkeitsarbeit

Auf zur LJEM aber keinen Jahresurlaub verbrauchen?

Jan Erik Schaper berichtet von der JuLeiCa. Die Jugendleitercard ist eine Ausbildung für Betreuer im Jugendbereich und berechtigt zu einer Freistellung von der Arbeit für freie Jugendarbeit.

Also liebe Betreuer: Ihr fahrt zur LJEM und verbraucht euren Urlaub dafür? Dann lest euch den Text durch und ändert das!

Vor etwa zwei Jahren hätte ich nicht gedacht, dass unsere Jugendarbeit sich so großartig entwickelt. Seit ich Jugendwart bin, habe ich die Jugendarbeit immer angeboten, war z. T. Aber auch mal alleine. Das gehört nun glücklicherweise der Vergangenheit an.

Um meinen Schützlingen gerecht zu werden, wollte ich letztes Jahr bereits als Betreuer bei der LJEM dabei sein. Ich erfuhr, dass mit einer Jugendleitercard die Möglichkeit einer Freistellung von bis zu 12 Tagen im Jahr für die freie Jugendarbeit möglich ist und informierte mich, wo und wann ich einen Kurs belegen kann.

 

Zur LJEM hat es leider letztes Jahr nicht geklappt, da kein Schützling aus meinem Verein in Neumünster übernachtet hat. Außerdem wurde die Ausbildungswoche im März seitens der Hamburger Sportjugend wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt. Dies war etwas ärgerlich, da die Ausbildungswoche der Hamburger Sportjugend als Bildungsurlaub in Hamburg anerkannt ist und mir dieser auch bewilligt worden war.

Daher habe ich weitere Termine ins Auge gefasst. Der Kreissportverband Segeberg bietet in regelmäßigen Abständen gezielt Wochenendkurse zum Erwerb der Jugendleitercard für Inhaber*innen einer C-Trainer Lizenz an. Da ich eine C-Trainer Lizenz habe, habe ich mich für diesen Wochenendkurs angemeldet und freute mich, da der Kurs mit 30€ für Mitglieder Segeberger Vereine deutlich günstiger gewesen wäre, als die Woche bei der Hamburger Sportjugend. Leider wurde auch dieser Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt.

Mein nächster Versuch lief über die Sportjugend Schleswig-Holstein. Auch dort habe ich mich für einen Wochenendkurs für Inhaber*innen einer C-Trainer Lizenz angemeldet. Leider wurde auch dieser Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt.

 

Wer jetzt glaubt, dass ich aufgegeben habe, kennt mich schlecht. Ich habe mich dann erneut an die Hamburger Sportjugend gewendet, die im September einen Jugendleiter Kurs an zwei Wochenenden angeboten hat. Dieser fand dann auch letztendlich statt. Zu meiner Enttäuschung konnte ich nicht im Kreise meiner Familie, sondern musste zwangsweise mit den Teilnehmer*innen übernachten. Da meine Tochter ausgerechnet auch noch die schmerzvolle Erfahrung machen musste, was es bedeutet, wenn man Backenzähne bekommt, führte das zu noch größerer Missstimmung. Das zweite Wochenende lief etwas entspannter ab.

Anschließend habe ich die Jugendleitercard beantragt und erhalten. Vorher habe ich im Verein gefragt, ob Interesse an einer Ferienschachwoche besteht. Die Resonanz war sehr positiv. Somit habe ich die Jugendleitercard umgehend zur Umsetzung einer Ferienschachwoche im Oktober 2018 genutzt. Ich wurde von meinem Arbeitgeber gemäß der Landesverordnung zur Freistellung im Rahmen der Jugendarbeit in Schleswig-Holstein von der Arbeit freigestellt. Die Verdienstausfallbescheinigung wurde mir auch von meinem Arbeitgeber ausgestellt. Der Verdienstausfall muss dann bei der zuständigen Stelle eingereicht werden und wird bei erfolgter Tätigkeit ausgezahlt. Wir waren mit 7 Teilnehmern und zwei Betreuern in der Jugendherberge Eckernförde. Dort haben wir sehr intensiv arbeiten können. Alle Beteiligten wollten nach 5 Tagen noch nicht nach hause fahren, so begeistert waren sie. Für mich stand da schon fest, dass wir 2019 erneut eine Ferienschachwoche in den Herbstferien durchführen werden. Dieses Jahr werden wir die Jugendherberge Glückstadt besuchen.

Für das Jahr 2019 habe ich mich als Betreuer für die LJEM anmelden können, ohne meinen Jahresurlaub dafür in Anspruch nehmen zu müssen. Mein Arbeitgeber hat mich für diese Woche gemäß der Landesverordnung zur Freistellung im Rahmen der Jugendarbeit in Schleswig-Holstein erneut von der Arbeit freigestellt. Ablehnen kann der Arbeitgeber übrigens nur, wenn ein unabweisbares betriebliches Interesse der Freistellung entgegen steht. Bei mir war dies bisher nicht der Fall.

 

Ob die Teamer der LJEM auch im Sinne der Landesverordnung als Betreuer gelten, wäre auf jeden Fall interessant zu klären. Dies wäre mit Sicherheit auch in dem einen oder anderen Fall eine große Entlastung.

Dazu kommen Vergünstigungen u. a. beim Deutschen Jugendherbergswerk, bei den Bücherhallen Hamburg u. v. m..

Lehrer*innen können eine Jugendleitercard direkt beantragen, ohne einen Kurs belegen zu müssen.

Ich kann daher allen Betreuer*innen, die in unserem großartigen Sport tätig sind, die Jugendleitercard sehr empfehlen. Es gibt viele Turniere, die über mehrere Tage statt finden, für die man ansonsten Urlaub nehmen muss.

Ob sich die LJEM sogar als Ausbildungswoche in Kooperation mit der Sportjugend Schleswig-Holstein nutzen lässt, kann am ehesten der Vorstand der sjsh bewerten.

Übrigens muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch für die Ausbildung zum/zur Jugendleiter*in freistellen. Hier gilt ebenfalls, dass der Arbeitgeber eine Freistellung nur wegen eines unabweisbaren betrieblichen Interesses ablehnen kann.

Ich hoffe, dass ihr eine detaillierte Übersicht zur Jugendleitercard erhalten habt. Weitere Informationen findet ihr unter www.juleica.de

 

Wir sehen uns auf der LJEM

Jan Erik Schaper

Jugendwart des Schachklub Kaltenkirchen